Naturheilpraxis Dr. paed. Uta Pokorny
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Leistungen
Willkommen auf meiner neuen Webseite. Unter dem Menüpunkt Leistungen finden Sie meine Therapien und Behandlungsschwerpunkte der Praxis
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Naturheilpraxis Dr.paed. Uta Pokorny Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das Angebot der Praxis annimmt und sich an Frau Dr. paed. Uta Pokorny zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Frau Dr. paed. Uta Pokorny behält sich das Recht vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissens- konflikte bringen könnte. Dasselbe gilt ebenso für den Fall, wenn sie aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf oder aufgrund Ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann. Die Behandlung wird im Falle der Verneinung der Beratungsinhalte oder der Nichtmitteilung von erforderlichen Anamnese- und Diagnoseauskünfte beendet. In diesen Fällen bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung erbrachten Leistungen erhalten. In der Praxis werden Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten angewendet. Es kommen anerkannte Verfahren der Naturheilkunde zum Einsatz, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt werden. Die Behandlungen / Therapien stützen sich auf einen ganzheitlichen Ansatz und verfolgen das Ziel der ursächlichen Gesundung, wobei ein Erfolg nicht garantiert werden kann. Erreicht werden sollte auch eine Veränderung der Einstellung zur Erkrankung und zum Lebensstil, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und eine verantwortliche Einstellung zur eigenen Gesundheit. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden möchte, hat er das Frau Dr. paed. Uta Pokorny gegenüber zu erklären. Als Heilpraktikerin kann ich keine Krankschreibungen vornehmen und keine rezeptpflichtigen Medikamente verordnen. Für die erbrachten Leistungen besteht ein Honoraranspruch. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Es gelten die Sätze, die in der Preisliste der Naturheilpraxis aufgeführt sind. Private Kranken(zusatz)versicherungen und Beihilfen erstatten oft nur einen Teil der Kosten im Rahmen der GebüH.  Bitte prüfen Sie selbst Ihren Vertragsabschluss.Die alternativen Diagnosen und Behandlungen beim Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Für Leistungen, die an Dritte vermittelt werden (Fremdleistung Labor), werden die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend gemacht und werden mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe abgerechnet. Für die Vermittlung begleitender Leistungen werden beim Patienten eigene Honorare geltend gemacht. In dem Fall der Vermittlung von Leistungen an Dritte ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. In der Praxis werden die Patientendaten vertraulich behandelt. Auskünfte über Diagnosen, Beratungen und Therapien werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erteilt. Diese Vereinbarung gilt nicht, wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Pflicht zur Weitergabe der Daten besteht  (z.B. Meldepflicht) Ferner ist diese Vereinbarung nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Heilpraktikerin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. In der Praxis werden Aufzeichnungen über die Leistungen (Handakte) geführt. Dem Patienten steht die Einsicht in diese Handakte nicht zu. Er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, wird diese aus der Handakte kosten- und honorarpflichtig erstellt. Originale aus der Handakte werden in Kopie beigefügt, mit dem Vermerk, dass sich das Original in der Handakte befindet. Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Für Sie bedeutet das keine bzw. nur kurze Wartezeiten. Rechtlich gesehen schließen Sie mit mir bei der Terminvereinbarung einen Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB ab. Das bedeutet, dass bei Nichteinhaltung des Termins die reservierte Zeit in Rechnung gestellt wird. Wird der Termin aufgrund einer plötzlichen Erkrankung abgesagt, wird von einer Berechnung der Kosten bei Zusendung der ärztlichen Bestätigung abgesehen. Die Zahlung entfällt, wenn Sie den Termin 3 Tage vorher absagen.
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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Naturheilpraxis Dr.paed. Uta Pokorny Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das Angebot der Praxis annimmt und sich an Frau Dr. paed. Uta Pokorny zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Frau Dr. paed. Uta Pokorny behält sich das Recht vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissens- konflikte bringen könnte. Dasselbe gilt ebenso für den Fall, wenn sie aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf oder aufgrund Ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann. Die Behandlung wird im Falle der Verneinung der Beratungsinhalte oder der Nichtmitteilung von erforderlichen Anamnese- und Diagnoseauskünfte beendet. In diesen Fällen bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung erbrachten Leistungen erhalten. In der Praxis werden Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten angewendet. Es kommen anerkannte Verfahren der Naturheilkunde zum Einsatz, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt werden. Die Behandlungen / Therapien stützen sich auf einen ganzheitlichen Ansatz und verfolgen das Ziel der ursächlichen Gesundung, wobei ein Erfolg nicht garantiert werden kann. Erreicht werden sollte auch eine Veränderung der Einstellung zur Erkrankung und zum Lebensstil, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und eine verantwortliche Einstellung zur eigenen Gesundheit. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden möchte, hat er das Frau Dr. paed. Uta Pokorny gegenüber zu erklären. Als Heilpraktikerin kann ich keine Krankschreibungen vornehmen und keine rezeptpflichtigen Medikamente verordnen. Für die erbrachten Leistungen besteht ein Honoraranspruch. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Es gelten die Sätze, die in der Preisliste der Naturheilpraxis aufgeführt sind. Private Kranken(zusatz)versicherungen und Beihilfen erstatten oft nur einen Teil der Kosten im Rahmen der GebüH.  Bitte prüfen Sie selbst Ihren Vertragsabschluss.Die alternativen Diagnosen und Behandlungen beim Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Für Leistungen, die an Dritte vermittelt werden (Fremdleistung Labor), werden die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend gemacht und werden mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe abgerechnet. Für die Vermittlung begleitender Leistungen werden beim Patienten eigene Honorare geltend gemacht. In dem Fall der Vermittlung von Leistungen an Dritte ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. In der Praxis werden die Patientendaten vertraulich behandelt. Auskünfte über Diagnosen, Beratungen und Therapien werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erteilt. Diese Vereinbarung gilt nicht, wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Pflicht zur Weitergabe der Daten besteht  (z.B. Meldepflicht) Ferner ist diese Vereinbarung nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Heilpraktikerin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. In der Praxis werden Aufzeichnungen über die Leistungen (Handakte) geführt. Dem Patienten steht die Einsicht in diese Handakte nicht zu. Er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, wird diese aus der Handakte kosten- und honorarpflichtig erstellt. Originale aus der Handakte werden in Kopie beigefügt, mit dem Vermerk, dass sich das Original in der Handakte befindet. Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Für Sie bedeutet das keine bzw. nur kurze Wartezeiten. Rechtlich gesehen schließen Sie mit mir bei der Terminvereinbarung einen Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB ab. Das bedeutet, dass bei Nichteinhaltung des Termins die reservierte Zeit in Rechnung gestellt wird. Wird der Termin aufgrund einer plötzlichen Erkrankung abgesagt, wird von einer Berechnung der Kosten bei Zusendung der ärztlichen Bestätigung abgesehen. Die Zahlung entfällt, wenn Sie den Termin 3 Tage vorher absagen.
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